An den Rat und die Verwaltung
der Stadt Bad Pyrmont
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
19.10.2021
Sehr geehrte Damen und Herren von Rat und Verwaltung,
wir beantragen zur Konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Bad Pyrmont am 4.11.2021
1. die Änderung/Auflösung der Ausschüsse des Stadtrates gem. § 71 Abs. 9 Nr. 1 NKomVG und Bildung neuer, thematisch konkreter eingeordneter Ausschüsse.
Zur Begründung:
Der Stadtrat hat derzeit nur 6 Ausschüsse.
Dies ist in Anbetracht der Vielzahl der Aufgaben für die Ausschüsse in den kommenden 5 Jahren eine zu große Aufgabenlast für die einzelnen Ausschüsse, gerade wegen des notwendigen Straßenbaus, dem Neubau von Feuerwehrgebäuden, der Bauten und Renovierung von Schulen, Konzerthaus und den anderen „Großbaustellen“ der Stadt wie Fahrradwege, Bahnhofsvorplatz, Gewässerschutz und energetischer Sanierung der stadteigenen Gebäude.
Wir beantragen daher, den Bau- und Umweltausschuss aufzuteilen in einen
-Bauausschuss für die Bauleitplanungen
-Ausschuss für die Energetische Sanierung der Stadteigenen Gebäude
Zudem
-Ausschuss für Konzerthaus, Staatsbad und Kultur
Dazu die Bildung von
– Jugend- und Schulausschuss
– Sportausschuss, auch Zuständig für die Neubauten von Skaterbahn, MTB-Strecke etc.
-Ausschuss für Feuerwehr
-Ausschuss für Sicherheit und Verkehr, Gewässerschutz
-Forstausschuss
-Verwaltungsausschuss
Durch die größere Aufgaben-Verteilung bei effizienteren Ausschüssen wird die Handlungsschnelligkeit in den einzelnen Ausschüssen verbessert und dem Rat besser zugearbeitet.
2. Ein weiterer, selbstständiger Antrag richtet sich auf den Stadtrat:
Wir beantragen, dass der Rat nicht 1x pro Quartal tagt, sondern alle 2 Monate. Damit kann der Rat schneller die jeweiligen Entscheidungen auf Empfehlung der Ausschüsse treffen, die einzelnen Sitzungen werden kürzer und effektiver, da für das einzelne Thema mehr Zeit bleibt.
3. Ein weiterer selbständiger Antrag richtet sich auf den Verwaltungsausschuss:
Wir beantragen gem. §§ 74 Abs. 2, Satz 2, 75 Abs.1 NKomVG, dass der Verwaltungsausschuss für die Dauer der Wahlperiode um 2 Mitglieder auf 8 Mitglieder vergrößert wird.
Zur Begründung:
Die Erweiterung auf 8 Mitglieder ist im NKomVG vorgesehen, dies kann der Rat in seiner ersten Sitzung beschließen. Die konkrete Ausgestaltung des Hauptausschusses ist flexibel und dem Rat überlassen, damit wird der Ausschuss breiter aufgestellt. Die Mehrheitsverhältnisse des Plenums sollen sich auch im Hauptausschuss wiederfinden, bei 5 Fraktionen im Rat würden nur 2 Fraktionen im Hauptausschuss die Mehrheitsverhältnisse nicht abbilden.
Dieser Stadtrat hat voraussichtlich 5 Fraktionen und wahrscheinlich ein bis zwei fraktionslose Mitglieder. Bei nur 6 Sitzen, selbst wenn der Stadtrat dieses bisher über Beigeordnete gelöst hat, wird nur ein Teilmeinung wiedergegeben und der Ausschuss läuft Gefahr, mit dem Rat nicht hinreichend deckungsgleich abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Muschter